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Responsible Gambling in der Schweiz: sicher spielen

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Glücksspiel ist in der Schweiz reguliert. Für alle Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Ein Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Vor diesem Hintergrund beschreibt diese Seite, wie problematisches Spielverhalten erkennbar ist, welche Instrumente der Selbstbeschränkung in der Schweiz bestehen und an welche Stellen sich Betroffene wenden können.

Was problematisches Spielverhalten ist

Pathologisches Glücksspiel ist in der Schweiz als Krankheit anerkannt. Die Grenze zwischen gelegentlichem Spiel und problematischem Verhalten verläuft nicht über die Häufigkeit des Spielens allein, sondern über beobachtbare Verhaltensmuster. Zu den Anzeichen zählen:

Keines dieser Merkmale ist für sich genommen ein Diagnosekriterium. Treten jedoch mehrere Muster über einen längeren Zeitraum gemeinsam auf, besteht Anlass, das eigene Verhalten zu überprüfen oder eine Fachstelle beizuziehen.

Instrumente der Selbstbeschränkung

Spielsperre

Eine Spielsperre gilt in der gesamten Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Spieler können sich temporär oder permanent selbst sperren lassen; die Sperre gilt über SESAM für alle konzessionierten Schweizer Casinos. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden. Eine Aufhebung nach Ablauf dieser Frist erfordert ein formelles Verfahren und ist nicht mit einem Klick rückgängig zu machen — diese Hürde ist Teil der Wirkung des Instruments.

Einzahlungs- und Verlustlimits

Casinos müssen tägliche, wöchentliche und monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits anbieten. Diese Limits sind auf dem Spielerkonto selbst einrichtbar. Dabei gilt eine asymmetrische Regelung: Senkungen von Limits gelten sofort, Erhöhungen erst nach einer Abkühlphase. Diese Wartezeit ist bewusst vorgesehen und verhindert, dass ein Limit im Moment eines Verlustes impulsiv heraufgesetzt wird.

Sperrpflicht der Betreiber

Spielbanken müssen Spieler bei Anzeichen von problematischem Spielverhalten von sich aus sperren. Die Verantwortung liegt damit nicht allein beim Spieler: Auch die konzessionierten Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihr Spielerverhalten zu beobachten und einzugreifen.

Wo Hilfe verfügbar ist

Die folgenden Stellen sind die zentralen Anlaufstellen in der Schweiz:

Sucht Schweiz — die nationale Fachorganisation für Suchtfragen mit einem Schwerpunkt in der Spielsuchtprävention. Sie bietet Informationen zu Glücksspielsucht, Beratung für Betroffene und Angehörige sowie Materialien zur Selbst einschätzung.

Schweizerische Fachstelle für Glücksspielsucht — eine Fachstelle mit speziellem Fokus auf Glücksspiel. Sie richtet sich an Betroffene, Angehörige und Fachpersonen und bietet Präventionsangebote sowie Beratungszugänge.

SESAM — das Selbstsperre-System, über das eine Spielsperre für alle konzessionierten Schweizer Casinos eingerichtet wird.

Veto — ein weiteres Selbstsperre-System, über das sich Spieler sperren lassen können.

Eine Spielsperre über SESAM oder Veto kann unabhängig von einer Beratung beantragt werden. Beide Wege schliessen sich nicht aus: Viele Betroffene kombinieren eine Sperre mit einer Beratungsgespräch bei einer Fachstelle.

Ein lizenziertes Angebot erkennen

Der Schweizer Online-Glücksspielmarkt ist geschlossen: Nur Schweizer Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung dürfen Online-Glücksspiel anbieten. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind nicht erlaubt und werden technisch gesperrt.

An lizenzierten Portalen lassen sich folgende Merkmale überprüfen:

Die ESBK prüft den Antrag eines Casinos; bei erfüllten Kriterien wird die Lizenz ausgestellt. Sie kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen sowie Lizenzen aussetzen oder widerrufen.

Werbung und unseriöse Formulierungen

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Werbung darf nicht irreführend, aufdringlich oder sich an Minderjährige richten. Formulierungen wie „garantierter Gewinn“, „risikofreies Spielen“ oder „beste Methode zum Gewinnen“ gelten als unseriös. Ein Angebot, das solche Aussagen verwendet, ist ein Hinweis auf ein illegales oder unseriöses Portal.

Glücksspiel ist kein Einkommen

Die Reinerträge der Schweizer Glücksspielindustrie fliessen nicht an die Spieler, sondern an öffentliche Zwecke: Die Spielbankenabgabe der A-Casinos fliesst zu 100 Prozent in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), B-Casinos leisten 60 Prozent der Spielbankenabgabe an die AHV und 40 Prozent an den Standortkanton. Die Reinerträge aus Lotterien und Wetten werden für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet. Die Spielbankenabgabe der Casinos liegt zwischen 40 und 80 Prozent.

Das Ergebnis eines Glücksspiels ist vom Zufall bestimmt. Über einen längeren Zeitraum ist mit Verlusten zu rechnen, nicht mit Erträgen. Glücksspiel ist keine Methode, um Geldprobleme zu lösen, und kein Ersatz für ein Einkommen. Wer spielt, um bestehende Schulden zu begleichen, bewegt sich in einem der gesicherten Frühindikatoren problematischen Spielverhaltens.

Kurz zusammengefasst