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Online-Casino per Bankeinzug in der Schweiz

Aktuell für Oktober 2026
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Schnelle Auszahlungen
Nur 18+

Ein Überblick über Lastschrift, bankgestützte Einzahlungen und weitere Zahlungswege im Schweizer Online-Casino.

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Einzahlung per Bankeinzug im Schweizer Online-Casino

Die Bezeichnung „Einzahlung per Bankeinzug“ beschreibt zunächst keinen einheitlich standardisierten Zahlungsweg. Gemeint sein kann eine Belastung des Bankkontos, die der Anbieter über ein Lastschriftverfahren veranlasst, oder eine bankgestützte Einzahlung, bei der die Zahlung aus dem Online-Banking heraus freigegeben wird. Für die Recherche zu einem Online-Casino mit Einzahlung per Bankeinzug ist diese Unterscheidung wesentlich. Ein Zahlungslogo allein zeigt noch nicht, welches Verfahren tatsächlich angeboten wird, welche Bankverbindung erforderlich ist und ob der Weg nur für Einzahlungen oder auch für Auszahlungen vorgesehen ist.

Was unter Bankeinzug zu verstehen ist

Beim klassischen Bankeinzug wird der Betrag nicht unmittelbar über eine Karte oder einen vorausbezahlten Code übertragen. Stattdessen wird die Zahlung dem hinterlegten Bankkonto zugeordnet. Der Ablauf kann eine Zustimmung zur Belastung, eine Weiterleitung an ein Bankportal oder eine zusätzliche Identitätsprüfung umfassen. Welche Variante vorliegt, lässt sich nur aus den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots erkennen.

Damit unterscheidet sich der Bankeinzug von einer Kartenzahlung. Bei einer Karte werden die Zahlungsdaten des Kartenprodukts verwendet; das Bankkonto ist dabei lediglich mittelbar beteiligt. Eine elektronische Geldbörse bildet wiederum ein eigenes Guthabenkonto zwischen Bank und Online-Casino. Bei einer Einzahlung per Bankeinzug steht dagegen die Bankverbindung selbst im Mittelpunkt. Für die praktische Bewertung sind deshalb Angaben zu Einzugsermächtigung, Bestätigung, Kontoinhaber und Rückbuchungen relevanter als allgemeine Aussagen über schnelle Zahlungen.

Auch die Begriffe können in Zahlungsmenüs uneinheitlich verwendet werden. „Bankeinzug“, „Lastschrift“, „Banküberweisung“ und eine Zahlung über das Online-Banking sollten nicht automatisch gleichgesetzt werden. Eine Überweisung wird vom Spielenden ausgelöst, während ein Einzug vom Zahlungsempfänger angestoßen wird. Bei einem Online-Banking-Verfahren kann wiederum eine externe Zahlungsplattform die Freigabe vermitteln. Wer die Methode sachlich einordnen will, muss daher den konkreten Ablauf und nicht nur die Überschrift des Zahlungsfeldes prüfen.

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Abgrenzung zu anderen Einzahlungsmethoden

Die verfügbaren Zahlungswege unterscheiden sich nicht allein nach technischer Ausführung. Entscheidend sind auch die Herkunft des Geldes, die erforderlichen Kontodaten, die Nachvollziehbarkeit der Zahlung und die Frage, wie ein späterer Gewinn ausgezahlt werden kann.

Eine Kartenzahlung verwendet eine Debit- oder Kreditkarte beziehungsweise ein entsprechendes Prepaid-Produkt. Ein einzelner Profilüberblick nennt für den dort betrachteten Betreiber VISA, MasterCard und elektronische Geldbörsen als Zahlungsmethoden. Diese Angabe belegt jedoch keine allgemeine Ausstattung Schweizer Online-Casinos und lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine Einzahlung per Bankeinzug übertragen. Sie zeigt lediglich, dass ein Zahlungsangebot mehrere voneinander getrennte Wege umfassen kann.

Elektronische Geldbörsen werden in einem solchen Überblick als Zahlungsmethode für schnellere Auszahlungen genannt. Auch diese Aussage ist an die Darstellung der jeweiligen Quelle gebunden und stellt keine allgemeine Zusicherung für den Schweizer Markt dar. Vor einer Einzahlung wäre deshalb zu klären, ob die betreffende Geldbörse im Konto tatsächlich verfügbar ist, ob sie für Auszahlungen zugelassen wird und ob der Anbieter eine Rückzahlung auf denselben Weg verlangt.

Eine Zahlung über das Mobiltelefon ist wiederum kein Bankeinzug. Bei der Handyrechnung wird der Betrag nach einem einzelnen Quellenbericht über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben abgerechnet. Das Verfahren setzt damit eine Mobilfunkbeziehung voraus und belastet nicht unmittelbar das Bankkonto. Für eine mobile Zahlung können Transaktionsgebühren anfallen. Der genannte Quellenbericht beschreibt außerdem die Möglichkeit einer Einzahlung über die Handyrechnung, nicht aber eine Auszahlung von Gewinnen über denselben Weg. Diese Methode gehört daher in eine eigene Kategorie und sollte nicht als Ersatzbegriff für Bankeinzug verwendet werden.

Markt Schweiz

Sprache Deutsch

Zahlungsmethode Bankeinzug

Regulierung ESBK-konzessioniert

Prüfpunkte vor der Einzahlung

Vor einer Einzahlung im Schweizer Markt sind zunächst rechtliche und formale Voraussetzungen zu prüfen. Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Für den Online-Betrieb ist eine Konzessionserweiterung erforderlich. Die zuständige Eidgenössische Spielbankenkommission prüft den Antrag; autorisierte Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung geführt. Die Konzessionsnummer muss auf der Website des Online-Casinos angegeben werden, und Schweizer Online-Casinos müssen eine .ch-Domain besitzen.

Das Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Der Zugang zu Online-Casinos ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Diese Voraussetzungen stehen unabhängig davon, ob die Einzahlung über Bankeinzug, Karte oder eine andere Methode erfolgt. Ein Zahlungsweg kann also keine fehlende Berechtigung des Angebots oder des Kontoinhabers ersetzen.

Danach ist das Zahlungsmenü selbst zu untersuchen. Relevant sind insbesondere folgende Fragen:

Eine Einzahlung sollte erst dann als Bankeinzug eingeordnet werden, wenn der tatsächliche Ablauf diese Bezeichnung rechtfertigt. Fehlen klare Angaben, bleibt offen, ob es sich um einen Lastschrifteinzug, eine Banküberweisung oder eine technisch vermittelte Kontozahlung handelt. Diese Unklarheit betrifft nicht nur die Bedienung, sondern auch die Zuordnung von Zahlungspflichten und die spätere Nachweisführung.

Einordnung der Zahlungsmethode

Der Bankeinzug ist deshalb vor allem ein Prüfgegenstand und kein Qualitätsmerkmal an sich. Aus der bloßen Verfügbarkeit lässt sich weder auf die Zulässigkeit des Casinos noch auf die Eignung für Auszahlungen schließen. Entscheidend ist die Verbindung aus konzessioniertem Schweizer Angebot, eindeutig beschriebenem Zahlungsablauf und nachvollziehbaren Bedingungen.

Für die Recherche nach einem Online-Casino per Bankeinzug sollte der Zahlungsname daher nie isoliert betrachtet werden. Maßgeblich sind die Angaben im Kassenbereich, die rechtliche Kennzeichnung des Betreibers und die Bedingungen für die Rückführung von Guthaben. Andere Verfahren wie Karten, elektronische Geldbörsen oder die Handyrechnung können daneben bestehen, bleiben aber technisch und rechtlich eigenständige Zahlungswege.

Online-Casino per Bankeinzug in der Schweiz 2026

Wer Online-Casinos in der Schweiz per Bankeinzug prüfen möchte, findet hier eine kompakte Orientierung anhand der jeweils angegebenen ESBK-Konzession. Der Überblick hilft dabei, die rechtliche Einordnung der einzelnen Anbieter schnell zu erfassen.

1. Swiss4Win.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano. Damit ist der Anbieter in diesem Überblick entsprechend seiner angegebenen Schweizer Lizenzzuordnung vertreten.

2. Casino777.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos aufgeführt. Diese Konzessionszuordnung ist das zentrale Merkmal des Anbieters in dieser Übersicht.

3. SwissCasinos.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon. Der Anbieter ist damit anhand dieser angegebenen Schweizer Konzession eingeordnet.

4. Jackpots.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden gelistet. Diese Lizenzverbindung macht den Anbieter für die Übersicht zum Online-Casino-Markt in der Schweiz relevant.

5. 7Melons.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern. Im Mittelpunkt der Einordnung steht damit die angegebene Verbindung zu diesem Schweizer Casino.

6. Pasino.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch ist mit der ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin aufgeführt. Diese konkrete Konzessionsangabe kennzeichnet den Anbieter in der Liste.

7. MyCasino.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern. Der Anbieter ist in dieser Übersicht aufgrund dieser angegebenen Schweizer Lizenzzuordnung enthalten.

8. StarVegas.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken gelistet. Als wesentliche Einordnung dient die angegebene Konzessionsverbindung.

9. CasiNeo.ch

Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch verfügt über die ESBK-Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E des Casinò Locarno. Diese ausdrücklich als Online-Konzession bezeichnete Lizenz ist das zentrale Merkmal des Anbieters.

10. Admiral.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio aufgeführt. Damit basiert die Einordnung des Anbieters auf der angegebenen Schweizer Konzession.

Die Frage nach einem Online-Casino per Bankeinzug betrifft in der Schweiz nicht nur die technische Auswahl einer Zahlungsmethode. Entscheidend ist zunächst, ob das betreffende Angebot überhaupt legal zugänglich ist. Eine verfügbare Zahlungsfunktion ersetzt keine Schweizer Konzession und sagt allein nichts über die Zulässigkeit des Online-Casinos aus.

Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Geldspielgesetz erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Die Durchführung von Geldspielen ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Für Online-Spielbankenspiele gilt eine besondere Vorgabe: Sie dürfen nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden.

Rechtlicher Rahmen für Online-Casinos

Ein Online-Angebot darf nicht allein deshalb als Schweizer Casino eingeordnet werden, weil die Internetseite auf Deutsch verfügbar ist oder eine Einzahlung mit einem Schweizer Bankkonto ermöglicht. Für den Online-Betrieb benötigt eine stationäre Schweizer Spielbank eine Konzessionserweiterung. Den entsprechenden Antrag prüft die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK. Werden die gesetzlichen Kriterien erfüllt, wird die Lizenz ausgestellt.

Ein zugelassenes Portal lässt sich anhand mehrerer Angaben prüfen:

Diese Merkmale beziehen sich auf den Betreiber und den rechtlichen Zugang, nicht auf den Bankeinzug selbst. Eine Zahlungsseite mit der Bezeichnung „Bankeinzug“, „Lastschrift“ oder einer vergleichbaren Abrechnungsmethode ist daher kein Beleg für eine Schweizer Zulassung. Ebenso wenig genügt die Darstellung eines Logos eines Finanzdienstleisters.

Bankeinzug und Zugangsvoraussetzungen

Bei einer Einzahlung per Bankeinzug wird der Zahlungsweg dem Spielerkonto zugeordnet. Die konkrete technische Ausgestaltung kann vom Betreiber und vom eingebundenen Finanzdienstleister abhängen. Für die rechtliche Beurteilung bleibt jedoch maßgeblich, ob das Online-Casino von einer Schweizer Spielbank mit Konzessionserweiterung betrieben wird.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Sie gilt für alle Casinospiele und Online-Spiele und ist unabhängig davon, ob das Konto durch Bankeinzug, Karte oder einen anderen Zahlungsweg finanziert wird. Auch ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz gehört zu den Voraussetzungen für die Eröffnung eines Online-Spielerkontos. Eine Zahlungsmethode kann diese Zugangsvoraussetzungen nicht umgehen.

Bei der Prüfung eines Angebots sollten deshalb zwei Ebenen getrennt betrachtet werden. Die erste Ebene betrifft die Zulassung des Casinos: Konzessionsnummer, ESBK-Eintrag, .ch-Domain und Zugangsbeschränkung. Die zweite Ebene betrifft die Einzahlung: Wird der Bankeinzug tatsächlich angeboten, welche Identitätsprüfung ist vorgesehen und welche Bedingungen gelten für die Kontonutzung? Erst die Verbindung beider Prüfungen ergibt ein belastbares Bild.

Rechtliche Prüfung Ein Online-Casino darf in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken betrieben werden. Eine verfügbare Zahlungsfunktion ersetzt keine gültige Schweizer Lizenz.

Was bei ausländischen Angeboten zu beachten ist

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt. Das gilt auch dann, wenn sie eine Einzahlung über ein Schweizer Bankkonto ermöglichen oder ihre Internetseite auf Schweizer Nutzer ausrichten. Eine internationale Marke, eine mehrsprachige Oberfläche oder die Anzeige von Beträgen in Schweizer Franken begründet keine Schweizer Konzession.

Die Sperrung ausländischer Angebote wird durch Internetanbieter in der Schweiz technisch umgesetzt. Die ESBK kann bei Verstößen außerdem Geldstrafen verhängen sowie Lizenzen aussetzen oder widerrufen. Für die Einordnung eines Angebots ist daher nicht ausschlaggebend, ob eine Transaktion technisch gestartet werden kann. Maßgeblich ist, ob der Betreiber im Schweizer Konzessionssystem geführt wird.

Auch Angaben zu einem Bankeinzug können sich auf eine allgemeine Zahlungsfunktion beziehen, die nicht für jedes Land und nicht für jedes Spielerkonto freigeschaltet ist. Ein Zahlungsmenü muss deshalb im Zusammenhang mit dem konkreten Schweizer Angebot geprüft werden. Die bloße Erwähnung des Begriffs „Bankeinzug“ auf einer Informationsseite erlaubt keine Aussage darüber, ob die Methode im betreffenden Casino tatsächlich zur Verfügung steht.

Abgrenzung zu mobilen Abrechnungswegen

Einige Informationen zum Schweizer Markt beziehen sich nicht auf einen klassischen Bankeinzug, sondern auf die Abrechnung über ein Mobilfunkkonto. Dabei wird der Betrag über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben verrechnet. Dieser Weg wird im professionellen Sprachgebrauch als Carrier Billing bezeichnet und ist von der Zahlung über ein Bankkonto zu unterscheiden.

Zahlungen im Online-Casino: Methoden im Überblick · Online-Casino ohne Einsatzlimit in der Schweiz

Ein einzelner Fachüberblick beschreibt eine Einzahlung per Handyrechnung in Schweizer Online-Casinos als möglich, weist jedoch zugleich darauf hin, dass Gewinne nicht über die Handyrechnung ausgezahlt werden können. Die Einzahlung und die Auszahlung sind somit getrennte Vorgänge. Für eine Auszahlung muss eine vom Casino akzeptierte andere Zahlungsmethode verwendet werden. Bei Zahlungen per Handy können zudem Transaktionsgebühren anfallen. Diese Angaben beschreiben keinen allgemeinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsoption bei jedem zugelassenen Betreiber.

Die Unterscheidung ist auch deshalb relevant, weil die Bezeichnung „Bankeinzug“ nicht als Sammelbegriff für sämtliche elektronischen Zahlungswege verwendet werden sollte. Beim Bankeinzug erfolgt die Belastung über ein Bankkonto. Beim Carrier Billing läuft die Abrechnung über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben. Beide Verfahren können im Zahlungsbereich eines Casinos getrennt aufgeführt sein und unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.

Prüfung vor der Einzahlung

Für die Suche nach einem Online-Casino per Bankeinzug in der Schweiz ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge:

  1. Zuerst wird geprüft, ob das Angebot von einer konzessionierten Schweizer Spielbank mit Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb stammt.
  2. Danach werden die Konzessionsnummer im Fußbereich und der Eintrag in der amtlichen ESBK-Aufstellung abgeglichen.
  3. Anschließend wird kontrolliert, ob das Konto nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet wird.
  4. Erst danach ist zu klären, ob Bankeinzug als konkrete Einzahlungsmethode verfügbar ist.
  5. Die Bedingungen für Einzahlung, Auszahlung, Identitätsprüfung und mögliche Transaktionskosten sind getrennt zu betrachten.

Ein Fachüberblick nennt Paybox derzeit als in der Schweiz nicht verfügbar. Ein weiterer Fachüberblick führt Zimpler derzeit weder für Schweizer Spieler noch für Einzahlungen per Telefonrechnung in der Schweiz als verfügbar an. Diese Angaben beziehen sich auf die jeweilige Darstellung in den genannten Überblicken und sind kein Nachweis dafür, dass ein bestimmter Schweizer Betreiber eine andere Zahlungsmethode anbietet. Sie zeigen lediglich, dass die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsdienste nicht aus ihrer internationalen Bekanntheit abgeleitet werden kann.

Damit bleibt die rechtliche Zulassung der erste Prüfpunkt. Der Bankeinzug ist erst auf der zweiten Ebene relevant: als konkrete, vom Betreiber freigeschaltete Einzahlungsmethode innerhalb eines ohnehin zugelassenen Schweizer Online-Casinos.

Bankeinzug im Online-Casino: Verfügbarkeit und Grenzen

Die Bezeichnung „Bankeinzug“ wird bei Einzahlungen in Online-Casinos nicht einheitlich verwendet. Gemeint sein kann eine Belastung über ein Bankkonto, aber auch ein verwandter Abrechnungsweg, der nicht über die klassische Bankverbindung läuft. Für die praktische Prüfung ist deshalb entscheidend, welche Zahlungsart im Kassenbereich tatsächlich angeboten wird und über welchen Vertrag der Betrag abgerechnet wird.

Prüfpunkte vor der Einzahlung

  • Ist das Angebot von einer konzessionierten Schweizer Spielbank autorisiert?
  • Ist die Konzessionsnummer im Website-Fussbereich angegeben?
  • Besitzt die Website eine .ch-Domain?
  • Ist der Nutzer mindestens 18 Jahre alt und wohnhaft in der Schweiz?
  • Wird die Methode tatsächlich als Bankeinzug oder Lastschrift deklariert?

Gerade im Schweizer Markt darf die bloße Erwähnung eines Zahlungsdienstes nicht als Nachweis seiner Verfügbarkeit verstanden werden. Ein Verfahren kann in einem Überblick beschrieben sein, ohne dass es für Schweizer Spieler oder für ein bestimmtes Casino freigeschaltet ist. Hinzu kommt, dass Zahlungsoptionen vom Anbieter, vom Wohnsitz, vom verwendeten Mobilfunkvertrag und von internen Prüfungen abhängen können.

Einzahlungen und Auszahlungen sind getrennt zu bewerten

Eine zentrale Grenze betrifft die Richtung des Geldflusses. Nach einem profilbezogenen Überblick ist in Schweizer Online-Casinos derzeit eine Einzahlung per Handyrechnung möglich, eine Auszahlung über die Handyrechnung jedoch nicht. Die Handyrechnung ist damit kein vollständiger Ersatz für einen Bankweg. Sie kann allenfalls zur Finanzierung des Spielerkontos dienen; für die Auszahlung von Gewinnen wird ein anderer, vom Casino akzeptierter Weg benötigt.

Diese Unterscheidung ist auch bei der Prüfung eines vermeintlichen Bankeinzugs relevant. Eine Methode, die im Einzahlungsmenü erscheint, muss nicht zugleich für Auszahlungen zugelassen sein. Die Verfügbarkeit ist daher nicht allein danach zu beurteilen, ob ein Logo oder eine Bezeichnung im Kassenbereich sichtbar ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Funktion für Einzahlung und Auszahlung getrennt ausgewiesen wird.

Für Zahlungen über die Handyrechnung gilt zudem eine weitere Einschränkung: Gewinne dürfen nicht über die Handyrechnung ausgezahlt werden. Die technische Möglichkeit, einen Betrag über das Mobilfunkkonto einzuziehen, sagt daher nichts über die Rückzahlung aus. Ein Anbieter kann eine mobile Einzahlung akzeptieren und für Gewinne dennoch ein separates Verfahren verlangen.

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Regionale und anbieterspezifische Sperren

Die Verfügbarkeit einzelner Dienste ist nicht automatisch auf die gesamte Schweiz übertragbar. Ein profilbezogener Überblick bezeichnet Paybox derzeit als in der Schweiz nicht verfügbar. Daraus folgt keine allgemeine Aussage über sämtliche Zahlungsdienste, sondern eine konkrete Einschränkung für diesen Dienst nach dem genannten Informationsstand.

Auch Zimpler ist nach demselben profilbezogenen Überblick derzeit weder für Schweizer Spieler noch für Einzahlungen per Telefonrechnung in der Schweiz verfügbar. Der Hinweis ist besonders deshalb relevant, weil der Name eines Dienstes allein keinen Rückschluss auf seine Nutzbarkeit zulässt. Selbst wenn eine Zahlungsart in anderen Ländern oder bei ausländischen Angeboten angeboten wird, kann sie für Schweizer Spieler gesperrt sein.

Die Verfügbarkeit kann außerdem auf Ebene des einzelnen Casinos abweichen. Nicht jedes Online-Casino bietet Zahlungen per Handyrechnung an. Ebenso wenig muss ein Anbieter, der eine bestimmte mobile Abrechnung unterstützt, alle dazugehörigen Dienste akzeptieren. Eine Prüfung muss daher immer am konkreten Kassenbereich erfolgen und darf nicht bei einer allgemeinen Beschreibung des Zahlungsdienstes enden.

Kosten und Limits

Bei Zahlungen per Handy können Transaktionsgebühren anfallen. Ein solcher Kostenbestandteil ist von der eigentlichen Einzahlung zu unterscheiden: Der eingezogene Betrag und eine mögliche Gebühr müssen nicht identisch sein. Welche Seite die Kosten erhebt und wie sie ausgewiesen werden, lässt sich aus der bloßen Bezeichnung „Handyrechnung“ nicht ableiten. Die Angaben des Casinos und des Mobilfunkanbieters sind deshalb getrennt zu betrachten.

Wichtiger Hinweis Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsdienste wie Paybox oder Zimpler kann sich ändern und ist nicht für alle Schweizer Spieler oder Casinos gleichermaßen garantiert.

Zusätzlich kann bei Einzahlungen per Handyrechnung ein Einzahlungslimit gelten. Dieses Limit kann mit dem Casino, dem Mobilfunkvertrag, dem Prepaid-Guthaben oder einer technischen Vorgabe des Zahlungsdienstes zusammenhängen. Eine mobile Einzahlung ist somit nicht unbegrenzt verfügbar, selbst wenn die Option grundsätzlich im Zahlungsmenü erscheint. Bei Prepaid-Nutzung bildet außerdem das vorhandene Guthaben eine praktische Grenze; bei einem Vertrag können weitere Vorgaben des Mobilfunkanbieters gelten.

Die Kosten- und Limitfrage ist bei einem behaupteten „Casino-Bankeinzug“ besonders wichtig, weil die Benennung einer Methode keine einheitlichen Bedingungen garantiert. Erst die konkrete Anzeige vor der Bestätigung zeigt, ob Gebühren entstehen, welcher Betrag belastet wird und ob die Transaktion wegen eines Limits abgelehnt werden kann. Fehlen diese Angaben, bleibt die tatsächliche Reichweite der Zahlungsmethode ungeklärt.

Was vor der Nutzung feststehen muss

Für die Bewertung eines Abrechnungswegs genügen daher wenige, aber klar voneinander getrennte Prüfpunkte:

Diese Fragen verhindern, dass eine nicht verfügbare oder nur eingeschränkt nutzbare Methode mit einem vollwertigen Bankeinzug verwechselt wird. Für die Schweiz ist insbesondere die Trennung zwischen Einzahlung und Auszahlung entscheidend. Ein Zahlungsweg kann für den Kontostand praktisch sein, ohne für die spätere Auszahlung von Gewinnen zur Verfügung zu stehen.

Online-Casino mit Bankeinzug: Alternativen über das Mobiltelefon

Eine Einzahlung über das Mobiltelefon kann als Alternative zu einem Online-Casino mit Bankeinzug betrachtet werden. Dabei wird der Betrag nicht über ein klassisches Bankkonto, sondern über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben abgerechnet. Die Methode ist deshalb vor allem für Personen relevant, die keine Bankverbindung im Zahlungsmenü hinterlegen möchten oder deren bevorzugtes Online-Casino keinen Bankeinzug anbietet.

Ein profilbezogener Überblick beschreibt Einzahlungen per Handyrechnung als einfach und schnell. Diese Einschätzung ist jedoch als Aussage dieser Quelle einzuordnen und nicht als allgemeingültige Eigenschaft sämtlicher Schweizer Online-Casinos. Entscheidend bleibt, ob das jeweilige Casino diese Zahlungsart tatsächlich freischaltet und ob der verwendete Mobilfunkanbieter die Abrechnung von Casinoguthaben unterstützt.

Abrechnung über Vertrag oder Prepaid-Guthaben

Bei der Zahlung per Handyrechnung wird der Einzahlungsbetrag über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben abgerechnet. Im Vertragsmodell erscheint die Belastung damit im Abrechnungssystem des Mobilfunkanbieters. Bei einer Prepaid-Karte muss dagegen ausreichendes Guthaben vorhanden sein. Die Zahlung ist daher an die Bedingungen des Mobilfunkanschlusses gebunden und nicht allein an das Spielerkonto im Casino.

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Für die Nutzung sind nach einem profilbezogenen Überblick ein mobiles Endgerät und eine SIM-Karte erforderlich. Diese technische Voraussetzung unterscheidet die Methode von einer Einzahlung per Bankeinzug, bei der der Zahlungsvorgang über eine Bankverbindung abgewickelt wird. Das Mobiltelefon dient hier nicht nur zur Bestätigung, sondern ist Teil des Abrechnungswegs.

In der Schweiz werden in derselben Quelle Sunrise und Swisscom als Anbieter genannt, die Zahlungen für Casinos über das Mobilfunkguthaben zulassen. Die Angabe beschreibt den dort dokumentierten Stand und ist nicht auf jeden Tarif, jedes Prepaid-Angebot oder jedes Online-Casino übertragbar. Zusätzlich werden Salt, Swisscom und Sunrise als Schweizer Mobilfunkanbieter für Zahlungen im Online-Casino aufgeführt. Zwischen der Nennung eines Anbieters und der tatsächlichen Freischaltung einer Zahlung können jedoch tarifliche oder technische Voraussetzungen liegen.

Ablauf der Einzahlung

Der Ablauf lässt sich in mehrere Schritte gliedern:

  1. Im Zahlungsmenü des Online-Casinos wird die entsprechende Handy-Zahlungsmethode ausgewählt.
  2. Anschliessend wird die Zahlung per SMS bestätigt.
  3. Die SMS-Zahlung wird laut einem profilbezogenen Überblick beim Mobilfunkanbieter bestätigt.
  4. Der Betrag wird über den Mobilfunkvertrag oder das vorhandene Prepaid-Guthaben abgerechnet.

Eine weitere Beschreibung nennt für die Einzahlung per Handyrechnung eine SMS an eine angezeigte Nummer und gegebenenfalls die Eingabe eines Codes. Welche Variante verwendet wird, hängt vom Zahlungsdienst, dem Casino und dem Mobilfunkanbieter ab. Die Bestätigung über das Mobilfunknetz ersetzt dabei nicht die Prüfung des Spielerkontos durch das Casino. Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen bleiben bestehen: Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden, und ein Online-Spielerkonto ist nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz vorgesehen.

Verfügbarkeit und Kosten

Nicht jedes Online-Casino bietet Zahlungen per Handyrechnung an. Die Methode kann im Kassenbereich fehlen, nur für bestimmte Mobilfunkanbieter verfügbar sein oder von der gewählten Vertragsart abhängen. Ein fehlender Menüpunkt bedeutet daher nicht zwingend einen technischen Fehler. Ebenso sollte die Bezeichnung des Zahlungswegs geprüft werden: Auf dem Schweizer Markt wird dafür auch der Fachbegriff Carrier Billing verwendet, während „Handyrechnung“ als geläufige Bezeichnung erscheint.

Bei Zahlungen per Handy können Transaktionsgebühren anfallen. Zusätzlich kann ein Einzahlungslimit gelten. Die konkrete Höhe eines solchen Limits ist in den vorliegenden Angaben nicht festgelegt und sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden. Auch die Abrechnung über Prepaid-Guthaben begrenzt den verfügbaren Betrag faktisch auf das vorhandene Guthaben.

Bankeinzug Direkte Belastung des hinterlegten Bankkontos durch den Anbieter oder via Online-Banking.

Carrier Billing Zahlung über den Mobilfunkvertrag oder das Prepaid-Guthaben des Mobilfunkanbieters.

Paysafecard Nutzung eines vorausbezahlten Codes ohne direkte Weitergabe von Bankverbindungsdaten.

Für die Einzahlung per Handyrechnung fällt nach der vorgegebenen Marktrahmung keine Steuer an. Ausgezahlte Gewinne unterliegen jedoch derselben Steuerlast wie Gewinne, die über andere Einzahlungsmethoden erzielt wurden. Die Handyrechnung ist somit lediglich ein Zahlungsweg und verändert nicht die steuerliche Behandlung ausgezahlter Gewinne.

Keine Auszahlung über die Handyrechnung

Die Handyrechnung dient der Einzahlung, nicht der Auszahlung. Gewinne können nicht über die Handyrechnung ausgezahlt werden. Für eine Auszahlung muss daher ein anderer, vom Online-Casino akzeptierter Zahlungsweg verfügbar sein. Diese Trennung ist bei der Bewertung eines Casinos mit Bankeinzug als Alternative wesentlich: Ein mobiler Abrechnungsweg kann den Einzahlungsvorgang ersetzen, bietet aber keinen vollständigen Zahlungsverkehr für das Spielerkonto.

Vor einer Einzahlung sind daher mindestens die im Kassenbereich angezeigte Verfügbarkeit, der unterstützte Mobilfunkanbieter, mögliche Transaktionsgebühren und ein geltendes Einzahlungslimit zu prüfen. Hinzu kommt die rechtliche Kontrolle des Angebots. Schweizer Online-Casinos müssen eine Konzessionsnummer der Eidgenössischen Spielbankenkommission auf ihrer Website angeben; ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt. Die mobile Zahlungsoption hebt diese Vorgaben nicht auf.

Online-Casinos mit Bankeinzahlung und Paysafecard

Paysafecard ist von einer Einzahlung über ein Bankkonto oder eine Handyrechnung abzugrenzen. Das Guthaben wird nicht direkt vom Konto abgebucht, sondern über einen vorausbezahlten Code eingesetzt. Für Schweizer Online-Casinos ist diese Methode deshalb vor allem dann relevant, wenn eine Einzahlung ohne Weitergabe von Bankverbindungsdaten betrachtet wird. Die Verfügbarkeit bleibt jedoch eine Eigenschaft des jeweiligen Angebots und darf nicht als einheitlicher Marktstandard verstanden werden.

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Ablauf der Einzahlung

Nach einer Darstellung in einem profilbezogenen Überblick erfolgt die Einzahlung durch die Eingabe des Codes, der sich auf der Paysafecard befindet, im Kassen- oder Zahlungsbereich des Online-Casinos. Der Vorgang besteht damit nicht aus einer Überweisung mit Kontodaten, sondern aus der Zuordnung eines bereits erworbenen Guthabens zum Spielerkonto. Die konkrete Bezeichnung des Menüpunkts und die weiteren Prüfschritte können vom jeweiligen Betreiber abhängen.

Demselben profilbezogenen Überblick zufolge werden Paysafecard-Zahlungen innerhalb weniger Sekunden im Casino gutgeschrieben. Diese Angabe beschreibt die Darstellung dieser Quelle und ist keine allgemeingültige Zusage für jedes Schweizer Online-Casino. Entscheidend bleibt, ob das betreffende Portal Paysafecard tatsächlich akzeptiert und ob die Einzahlung nach den eigenen Bedingungen freigeschaltet wird.

Für die Nutzung ist laut diesem profilbezogenen Überblick eine Anmeldung beim Paysafecard-Service erforderlich. Damit sind zwei Ebenen auseinanderzuhalten: Der Code dient als Zahlungsinstrument, gleichzeitig kann die Nutzung an ein Paysafecard-Konto oder eine Registrierung beim Dienst geknüpft sein. Aus der Bezeichnung als vorausbezahlte Methode folgt daher nicht automatisch, dass der gesamte Zahlungsvorgang ohne jede Identifikation erfolgt.

Anonymität und Bankdaten

Paysafecard wird in einem profilbezogenen Überblick als Zahlungsmethode mit hoher Anonymität beschrieben. Dort wird außerdem angegeben, dass keine Bankverbindungsdaten an das Online-Casino übermittelt werden müssten und eine anonyme Zahlung möglich sei. Diese Aussage betrifft die Zahlungsabwicklung und nicht die rechtliche Identitätsprüfung beim Glücksspielanbieter.

Paysafecard-Anonymität Die Nutzung von Paysafecard ermöglicht eine hohe Anonymität, da keine Bankverbindungsdaten direkt an das Online-Casino übermittelt werden müssen.

Allerdings ersetzt dies nicht die gesetzliche Identitätsprüfung durch den Glücksspielanbieter, die für Schweizer Online-Casinos zwingend erforderlich ist.

Ein Schweizer Online-Casino darf ein Spielerkonto nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Paysafecard ersetzt deshalb weder die Registrierung beim Casino noch die gesetzlichen Anforderungen an den Zugang. Die Zahlungsmethode kann die Übermittlung von Bankdaten vermeiden, hebt aber die Pflichten des Betreibers zur Prüfung und zur Kontrolle des Spielerkontos nicht auf.

Auch die technische oder rechtliche Einordnung einer Zahlung sollte nicht allein aus dem Werbeversprechen zur Anonymität abgeleitet werden. Relevant sind die Angaben im Kassenbereich, die Bedingungen des Betreibers und die Anforderungen des Schweizer Geldspielrechts. Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken mit Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb angeboten werden. Die Konzessionsnummer der Eidgenössischen Spielbankenkommission muss auf der Website angegeben sein; autorisierte Betreiber werden zudem in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung geführt.

Begrenzung auf das aufgeladene Guthaben

Ein weiterer im profilbezogenen Überblick genannter Punkt betrifft die Höhe der Einzahlung: Mit Paysafecard kann nur der Betrag eingesetzt werden, der auf der verwendeten Karte eingegeben beziehungsweise verfügbar ist. Eine darüber hinausgehende Belastung des Bankkontos findet bei diesem Zahlungsvorgang nicht statt. Für die Budgetkontrolle ist diese Trennung zwischen vorausbezahltem Guthaben und direkter Kontobelastung wesentlich.

Nach dem Aufbrauchen des Paysafecard-Guthabens muss das Spielerkonto erneut aufgeladen werden. Eine automatische Nachbelastung ergibt sich aus der Nutzung des Codes nicht. Die Einzahlung bleibt damit an das verfügbare Guthaben der Karte gebunden; zusätzliche Einzahlungen erfordern eine weitere zugelassene Aufladung oder eine andere im Casino angebotene Methode.

Diese Begrenzung darf nicht mit den Einzahlungslimits des Online-Casinos verwechselt werden. Schweizer Spielbanken müssen tägliche, wöchentliche und monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits anbieten. Eine Paysafecard kann die technisch einsetzbare Summe begrenzen, ersetzt aber nicht die vom Betreiber vorgesehenen Spielerschutzlimits. Senkungen solcher Limits gelten sofort, Erhöhungen erst nach einer Abkühlphase.

Paysafecard Casino ohne Limit in der Schweiz

Grenzen bei Auszahlungen

Die wichtigste Einschränkung liegt bei der Auszahlung. In einem profilbezogenen Überblick wird Paysafecard für viele Casinos als reine Einzahlungsmethode beschrieben. Für die Auszahlung werden dort zusätzliche Zahlungsmethoden genannt. Daraus folgt, dass eine Einzahlung über Paysafecard nicht automatisch bedeutet, dass Gewinne auf denselben Weg zurückübertragen werden können.

Vor einer Einzahlung ist daher zu prüfen, welche Auszahlungsmethoden das konkrete Schweizer Online-Casino akzeptiert und ob dafür ein eigenes Verfahren vorgesehen ist. Die verfügbaren Angaben können sich auf Banküberweisung, Karten oder elektronische Geldbörsen beziehen; eine allgemeine Zusage für einen bestimmten Auszahlungsweg lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten. Für ausgezahlte Gewinne gilt außerdem dieselbe Steuerlast wie bei Gewinnen, die nach einer anderen Einzahlungsmethode entstehen. Die Wahl von Paysafecard verändert diese steuerliche Behandlung nicht.

Die Auszahlungslösung ist somit ein eigenständiger Prüfpunkt. Eine schnelle Gutschrift der Einzahlung, die Vermeidung von Bankverbindungsdaten und die Bindung an ein vorausbezahltes Guthaben beantworten nicht die Frage, wie ein Gewinn ausgezahlt wird. Ebenso wenig belegt die Akzeptanz von Paysafecard, dass ein Angebot in der Schweiz zugelassen ist. Maßgeblich bleiben die Schweizer Konzession, die angegebene ESBK-Konzessionsnummer, die .ch-Domain und die Einhaltung der gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen.

Online-Casino per Bankeinzug: weitere Zahlungsalternativen

Wenn ein Online-Casino keinen Bankeinzug anbietet oder diese Zahlungsart im konkreten Konto nicht freigeschaltet ist, kommen weitere unbare Verfahren in Betracht. Für die Schweiz werden in einer einzelnen Übersicht mehrere mobile Zahlungsdienste genannt: Apple Pay, Google Pay, PostFinance, SwissWallet, Netcetera und Swisscard. Diese Nennung beschreibt jedoch keine einheitliche Marktverfügbarkeit. Sie belegt weder, dass jeder Dienst bei jedem Online-Casino akzeptiert wird, noch dass damit eine Auszahlung möglich ist.

Können Gewinne über die Handyrechnung ausgezahlt werden?

Nein, die Abrechnung über das Mobiltelefon dient nur der Einzahlung; für Auszahlungen muss eine andere, vom Casino akzeptierte Methode verwendet werden.

Sind mobile Zahlungsdienste wie Apple Pay in der Schweiz verfügbar?

Es werden verschiedene Dienste wie Apple Pay, Google Pay oder PostFinance genannt, doch die tatsächliche Verfügbarkeit hängt vom jeweiligen Casino ab.

Fallen bei der Handyrechnung Gebühren an?

Ja, bei Zahlungen per Mobilfunkvertrag oder Prepaid-Guthaben können zusätzliche Transaktionsgebühren anfallen.

Entscheidend bleibt deshalb die konkrete Zahlungsseite des jeweiligen Angebots. Dort muss erkennbar sein, welche Methode für Einzahlungen zugelassen ist und welche Bedingungen für eine spätere Auszahlung gelten. Ein Dienst kann technisch für das Bezahlen im Internet geeignet sein, ohne im Kassabereich eines Online-Casinos angeboten zu werden. Auch die Bezeichnung als mobiler Zahlungsdienst sagt nichts darüber aus, ob eine Verbindung zu einem Bankkonto, einer Karte oder einer digitalen Geldbörse erforderlich ist.

Mobile Zahlungsdienste als Alternative

Die genannten Dienste unterscheiden sich bereits ihrem Namen nach von einer klassischen Abbuchung über das Bankkonto. Bei Apple Pay und Google Pay steht eine mobile Wallet im Vordergrund. PostFinance, SwissWallet, Netcetera und Swisscard werden in der genannten Übersicht ebenfalls als mobile Zahlungsdienste für die Schweiz aufgeführt. Daraus lässt sich aber kein allgemeiner Anspruch auf Nutzung ableiten.

Für die Prüfung eines alternativen Zahlungswegs sind mehrere Punkte voneinander zu trennen:

Die geprüften Angaben enthalten zu diesen Punkten keine vollständige, dienstbezogene Übersicht. Daher wäre es nicht belastbar, die genannten Anbieter nach Kosten, Geschwindigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung zu ordnen. Auch ein Vergleich der einzelnen Dienste lässt sich aus der vorliegenden Faktenlage nicht ableiten.

Eine einzelne Übersicht nennt ausserdem VISA, MasterCard und elektronische Geldbörsen als Zahlungsmethoden von PlayOJO. Diese Aussage ist als Angabe aus einem einzelnen Überblick einzuordnen und nicht als allgemeine Regel für Schweizer Online-Casinos. Ebenfalls wird in einer einzelnen Übersicht eine MasterCard-Prepaid-Karte zum Aufladen eines Online-Glücksspielkontos genannt. Damit ist lediglich eine dokumentierte Möglichkeit beschrieben; eine flächendeckende Akzeptanz von Prepaid-Karten folgt daraus nicht.

Elektronische Geldbörsen und Prepaid-Karten

Elektronische Geldbörsen werden in einer einzelnen Darstellung als Zahlungsmethode für schnellere Auszahlungen bezeichnet. Auch diese Aussage ist quellenbezogen und darf nicht auf jedes Casino übertragen werden. Für die tatsächliche Auszahlung sind die Regeln des jeweiligen Betreibers massgeblich. Eine Einzahlung über eine Wallet begründet daher nicht automatisch die Möglichkeit, Gewinne auf demselben Weg zu erhalten.

Bei Prepaid-Karten ist die Verbindung zum persönlichen Bankkonto weniger unmittelbar. Das kann für die Auswahl einer Zahlungsart relevant sein, sagt aber nichts über die rechtliche Zulässigkeit des Spielangebots oder über die Auszahlung aus. Zudem bleiben die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen bestehen: Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Ein Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Online-Casino mit Banküberweisung in der Schweiz

Alternative Zahlungsdienste ersetzen somit keine Prüfung des Anbieters. Ein zulässiges Online-Casino muss eine Konzessionsnummer der Eidgenössischen Spielbankenkommission auf seiner Website angeben. Autorisierte Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK geführt; zudem müssen Schweizer Online-Casinos eine .ch-Domain besitzen. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt.

Gebühren und nicht belegte Verfügbarkeit

Bei alternativen Zahlungsdiensten können Kosten entstehen, die nicht aus der Einzahlung selbst ersichtlich sind. Für Paybox wird in einer einzelnen Darstellung eine mögliche Eröffnungsgebühr vor der Einzahlung genannt. Zimpler kann laut derselben Art von Einzelquelle eine Transaktionsgebühr bei der Einzahlung verlangen. Diese Angaben sind weder als allgemeine Schweizer Gebührenregel noch als aktuelle Kondition jedes Casinos zu verstehen. Für Apple Pay, Google Pay, PostFinance, SwissWallet, Netcetera und Swisscard liegen in den geprüften Angaben keine belastbaren Einzelheiten zu Gebühren oder Limits vor.

Auch die Verfügbarkeit darf nicht aus einer blossen Namensnennung abgeleitet werden. Ein Zahlungsdienst kann in der Schweiz angeboten werden und dennoch im Kassenbereich eines bestimmten Online-Casinos fehlen. Umgekehrt kann ein Casino mehrere Verfahren anzeigen, deren Nutzung von einer hinterlegten Karte, einer Registrierung oder einer technischen Freischaltung abhängt. Die konkreten Bedingungen sind deshalb vor der Einzahlung in den Zahlungsinformationen des zugelassenen Betreibers zu prüfen.

Damit bleibt ein Online-Casino per Bankeinzug nicht auf einen einzigen Ersatzweg angewiesen. Die genannten mobilen Dienste, elektronischen Geldbörsen und Prepaid-Karten erweitern die möglichen Zahlungsarten, ohne einen einheitlichen Standard zu bilden. Verlässlich feststellbar sind nur die Methoden, Bedingungen und Gebühren, die das konkrete Casino im eigenen Kassenbereich ausweist.

Kann ein Schweizer Spieler im Online-Casino mit SMS bezahlen?

Ja, eine Einzahlung per SMS beziehungsweise Handyrechnung ist in Schweizer Online-Casinos möglich. Dafür wählen Sie die entsprechende Zahlungsmethode, bestätigen die SMS und lassen den Betrag über einen Mobilfunkvertrag oder ein Prepaid-Guthaben abrechnen.

Wie erkennt man ein seriöses Online-Casino?

Achten Sie auf eine Schweizer Konzession, die Angabe der Konzessionsnummer und eine .ch-Domain. Das Angebot muss von einer konzessionierten Schweizer Spielbank stammen und darf nur volljährigen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz offenstehen.

Wie erkennt man ein lizenziertes Glücksspielhaus in der Schweiz?

Ein lizenziertes Online-Casino verfügt über eine Konzession beziehungsweise Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb. Die Konzessionsnummer muss auf der Website stehen, und der Betreiber sollte in der öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der zuständigen Eidgenössischen Spielbankenkommission geführt werden.

Spielerschutz

Erstellt von der Redaktion von „Casino Ohne Lizenz“.

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